Persönliche Voraussetzungen
(1) Es ist zur Teilnahme nur berechtigt, wer zum Zeitpunkt der Veranstaltung den Teilnahmepreis in voller Höhe bezahlt hat.
Sicherheitsbestimmungen
(1) Supermoto4fun weist ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnahme am Supermoto- und Pitbiketraining nur auf eigene Gefahr des Teilnehmers gestattet ist. Zur eigenen Sicherheit und die Sicherheit anderer Personen sind insbesondere die nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Darüber hinaus gelten die Sicherheitsbestimmungen, die am jeweiligen Veranstaltungsort gelten.
(2) Grundsätzlich hat sich der Teilnehmer diszipliniert zu verhalten und alle Handlungen zu unterlassen, die andere Personen gefährden könnten. Insbesondere muss er auf weniger geübte Fahrer Rücksicht nehmen.
(3) Das Strecken- und Veranstaltungspersonal ist während der Dauer der Veranstaltung gegenüber dem Teilnehmer weisungsbefugt. Der Teilnehmer hat daher den Anweisungen des Strecken- und Veranstaltungspersonals Folge zu leisten.
(4) Der Teilnehmer hat die Fahrstrecke zügig und in der richtigen Richtung zu befahren. Ein Anhalten auf der Strecke ist strengstens verboten. Überholmanöver, die andere Teilnehmer gefährden könnten, sind zu unterlassen.
(5) Während der gesamten Veranstaltung gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Die Einnahme von starken Medikamenten, Drogen oder anderen die Reaktionsfähigkeit oder Realitätseinschätzung beeinflussenden Mitteln ist ebenfalls untersagt.
(6) Jeder Teilnehmer hat eine vollständige Motorradausrüstung zu tragen: Protektorenhemd bzw. einen Lederkombi mit mindestens Knie- und Ellenbogenprotektoren, Motorradstiefel (bestcase Supermotostiefel mit Schleifern bzw. Endurostiefel), Motorradhandschuhe und einen modernen Helm (wir empfehlen einen Crosshelm mit Brille, zwecks besserer Luftzufuhr)
(7) Jeder Teilnehmer hat den Flaggenzeichen des Streckenpersonals unbedingte Folge zu leisten. Die wichtigsten Flaggenzeichen erklären sich wie folgt:
Die rote Flagge bedeutet, dass das Training abgebrochen ist und der Teilnehmer die Runde langsamer aber zügig zu beenden hat. Es gilt Überholverbot.
Die gelbe Flagge bedeutet, dass Vorsicht geboten ist. Der Teilnehmer hat die Geschwindigkeit zu verringern. Es gilt Überholverbot im Gefahrenbereich.
Die gelb-rot gestreifte Flagge bedeutet, dass auf der Strecke Rutschgefahr aufgrund Wassers oder Öls auf der Fahrbahn besteht. Es ist Vorsicht geboten.
Die blaue Flagge bedeutet, dass ein schnellerer Fahrer überholen möchte.
Die schwarz-weiß karierte Flagge bedeutet, dass das Training oder das Rennen zu Ende ist. Der Teilnehmer hat die Runde zu Ende zu fahren und die Strecke zu verlassen.
Zahlungsbedingungen
(1) Die Zahlung wird sofort nach der Anmeldung fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung. Der Abzug von Skonto ist nicht vorgesehen.
Verwendungszweck: Ort und Datum der Veranstaltung, Name des Teilnehmers
(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag auf unserem Konto eingegangen ist.
(3) Die Anmeldungen werden nach Zahlungseingang angenommen.
Haftung
(1) Die Teilnahme am Supermoto- bzw. Pitbiketraining erfolgt auf Risiko des Teilnehmers.
(2) Der Teilnehmer verzichtet auf alle Ansprüche gegen Supermoto4fun und Personen die im Rahmen der Veranstaltungen für Supermoto4fun tätig sind oder werden, wegen Sach- oder Personenschäden, die der Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung erleidet. Haftungsverzicht gemäß der aktuellen DMSB Vorgaben.
(3) Zum sofortigen Ausschluss aus Veranstaltung gilt das Nichteinhaltung von Anweisungen, Pflichten oder Vorschriften bzw. grob fahrlässiges oder rücksichtsloses Verhalten, ohne Anspruch auf Rückerstattung.
(4) Der Teilnehmer bezahlt nach dem ersten Sturz 20,- Euro in die "Sturzkasse", der zweite und dritte Sturz kostet 40,- Euro. Der dritte Sturz führt zum Ausschluss vom Lehrgang, ohne Rückerstattung des Teilnahmepreises. Dies gilt nicht für Fahrer die mit eigenem Bike an Veranstaltungen teilnehmen.
(5) Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten. Mit der Unterschrift nur eines Erziehungsberechtigten bestätigt dieser sein alleiniges Sorgerecht.
(6) Bei minderjährigen Teilnehmern gilt zusätzlich: Wir sind als gesetzliche Vertreter mit der Teilnahme unserer Tochter bzw. unseres Sohnes mit den hier stehenden AGB´S einverstanden.
Rücktritt des Teilnehmers und Stornogebühren
(1) Der Teilnehmer kann bis 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird eine Stornogebühr in Höhe von 50,- € fällig. Bzw. kann der Teilnehmer eine Ersatzperson benennen
(2) Ab dem 20. Tag vor Veranstaltungsbeginn behält Supermoto4fun im Falle des Rücktritts durch den Teilnehmer die gesamte Höhe des Teilnahmepreises ein bzw. kann der Teilnehmer eine Ersatzperson benennen.
(3) Der Teilnehmer hat den Rücktritt schriftlich zu erklären. Für die genannten Rücktrittsfristen gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei Info(at)supermoto4fun(dot)de oder per Brief an Supermoto4fun, Werner vom Stein, Lilienweg 25, 82234 Weßling.
(4) Erscheint der Teilnehmer nicht zu der von ihm gebuchten Veranstaltung etc. ohne die Teilnahme abgesagt zu haben, so wird die volle Gebühr fällig und berechnet.
Absage der Veranstaltung
(1) Supermoto4fun behält es sich vor, die Veranstaltung aus wichtigen persönlichen Gründen zu verschieben oder abzusagen. Solche Gründe sind z.B. das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, defekte Leihmotorräder. Bei Eintritt eines solchen Grundes wird der Teilnehmer unverzüglich davon unterrichtet. Der Teilnahmepreis wird in einem solchen Fall voll zurückerstattet bzw. gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
(2) Offroad-Veranstaltungen können kurzfristig wegen Unbefahrbarkeit abgesagt werden. Der Teilnahmepreis wird in einem solchen Fall voll zurückerstattet bzw. gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
(3) Sollte eine Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter supermoto4fun (Werner vom Stein) nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt) nicht stattfinden, so verfällt das Nenngeld. Ebenfalls besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
(4) Bei Unfall des Teilnehmers, wird der Teilnahmepreis nicht zurückerstattet.
Versicherung
(1) Die Supermoto4fun hat für alle Veranstaltungen eine Veranstalterhaftpflicht abgeschlossen. Bei Veranstaltungen im Ausland sollte jeder Teilnehmer eine private Auslandskrankenversicherung besitzen.
Sonstige Regelungen
(1) Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Veranstaltung ergeben, unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Im Falle einer Streitigkeit, die im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung steht, ist der Gerichtsstand Augsburg, sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Vollkaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt. Gleiches gilt für Teilnehmer ohne allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Wir behalten uns das Recht vor Bilder, Videos usw. die während der Veranstaltung gemacht wurden für eigene Zwecken zu verwenden.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Veranstaltung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit dieser Anmeldung der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung vereinbaren die Parteien eine angemessene Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
Lehrgangsteilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzen Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.
Teilnehmer erklären mit ihrer Unterschrift den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen und zwar gegenüber der Supermoto4fun, deren Mitarbeitern, allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen und den Rennstreckeneigentümern. Außerdem auch für Schäden die durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und aller Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen zuvor genannter Personen und Stellen.
Außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreise – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises-
beruhen; gegen:
Die anderen Lehrgangs-Teilnehmer, deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,
den eigenen Fahrern und den eigenen Helfern
Verzichten Sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Lehrgang/Training im Zusammenhang mit dem Lehrgang/Training und Sie verzichten auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten oder dem dazugehörigen Übungsfahrten entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreise – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises- beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Unterschrift allen beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Verantwortlich:
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Mit Urteil vom 12.5.1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass der Betreiber einer Website durch externe Links die Inhalte der gelinkten Seiten mit zu verantworten hat.
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